Was ist HHC genau? Wie wird es hergestellt? Wie wirkt es? Aber vor allem: Wie sieht die (österreichische) Rechtslage zu diesem THC-Derivat aus? Wir haben diverse Experten, Laboranten und die AGES befragt…
Was ist HHC eigentlich?
HHC bzw. Hexa-Hydro-Cannabinol ist derzeit das neuste, halb-synthetische Cannabinoid auf dem Cannabis-Markt und ist erst 2021 in Europa angekommen. Auch wenn die breite Masse noch relativ wenig Ahnung davon hat, wird es bereits schon in vielen österreichischen Shops verkauft. Vor allem in Nordamerika werden HHC-Kartuschen und Blüten in unzähligen Fachgeschäften schon seit längerer Zeit als legale Alternative zu THC angepriesen.
Da auch in einigen Bundesstaaten der USA immer noch keine Legalisierung stattgefunden hat, hat man dort begonnen andere Möglichkeiten zu suchen, die einen Rauschzustand oder CBD-ähnliche Effekte bewirken. Auch mit anderen unterschiedlichen Cannabinoid-Variationen, wie CBG, Delta-A-THC und THC-Delta10 ist man in den USA schon vertrauter als hierzulande.
Derzeit wird der psychoaktive Stoff HHC aber auch hier immer bekannter. Er soll ähnliche, oder sogar identische Effekte wie das gängige Delta-9-THC haben. Im Gegensatz zum herkömmlichen THC ist die Rechtslage bei HHC allerdings weitaus unklarer. Gerade dieses Cannabinoid befindet sich nämlich nur in sehr kleinen Mengen in der Cannabis-Pflanze. Wie kann es also sein, dass HHC-Produkte mittlerweile in solchen Massen überall verkauft werden??! Dazu später mehr.
Ursprünglich wurde HHC 1944 vom amerikanischen Wissenschaftler Roger Adams erfunden. Erstmalig synthetisiert hat er es dann 1954, in dem er dem natürlichen THC (Tetra-Hydro-Cannabinol) H+ -Ionen, d.h. Wasserstoffionen, hinzufügte. Diesen Hydrierungsprozess wendet man z.B. auch bei der Umwandlung von Pflanzenöl in Margarine an.
HHC wurde also erstmals im Labor und nicht in der Cannabis-Pflanze selbst entdeckt. Daher wird HHC eben häufiger synthetisch aus THC abgeleitet. Allerdings ist es nur HALB-synthetisch und somit keine reine Chemie-Keule.
Auch wenn Adams HHC aus THC synthetisiert hat, wird das Cannabinoid heute meist aus Hanf mit niedrigem THC-Gehalt extrahiert, die der Gesetzgeber im Farmgesetz der USA bzw. im EU-Sortenkatalog für Nutzhanf als offiziell legal erachtete.
Einige Befürworter der CBD-Industrie hoffen deshalb auf einen neuen Wendepunkt in der Hanf-Industrie. Da HHC technisch gesehen kein THC ist, sind Produkte mit niedrigem THC-Gehalt in den meisten EU-Ländern bisher legal. Aber ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht. Warum, werden wir nachfolgend erläutern.
Wie wird HHC hergestellt?
THC oder CBD (meistens in Form von Extrakten) werden durch Hydroxierung aufgespalten und – wie Adams es vorgab – mit geladenen H-Molekülen versetzt. Das Problem dabei? Nicht alle Hersteller handeln so gewissenhaft und streben nach einem Mindest-Maß an Reinheit, sodass meistens der günstigste Weg (wie so oft) gewählt wird.
HHC kommt ganz organisch, aber eben in sehr geringen Mengen in Hanfpflanzen vor und wird daher halb-synthetisch mit einem aufwendigen Verfahren produziert. Dabei wird THC unter Verwendung verschiedener Katalysatoren und unter extrem hohem Druck mit Wasserstoff-Ionen überzogen. Dieser chemische Prozess sorgt letztendlich dafür, dass HHC in größeren Mengen produziert werden kann. Und genau das ist auch der Grund, weshalb viele Experten hier eher skeptisch auf dieses „neue“ Cannabinoid reagieren. Denn verkauft wird es mittlerweile in Mengen, die in keinem Verhältnis zum natürlichen Vorkommen mehr stehen.
Wer mehr über die Laborpraxis, Chemie und Rechtslage hinter HHC erfahren möchte, schaut sich am besten das Video mit Christian Fuczik an.
HHC und die Rechtslage
Im Laufe der Zeit hat man immer mehr Verfahren gefunden, die die Rechtslage umgehen können. Delta-8 und Delta-10 z.B. können durch geschickte Extraktion aus reinem Nutz-Hanf gewonnen werden, den man so ziemlich weltweit legal anbauen darf. Und genau diese beiden Cannabinoide sollen einen THC-ähnlichen Rausch haben, wenn auch nicht so stark wie das bekanntere 9-THC.
Und genau dasselbe gilt nun auch für das „neue“ HHC. Delta-8 und Delta-10 sind in vielen Bundesstaaten der USA inzwischen wieder verboten worden. Dadurch wurde HHC logischerweise umso interessanter – jedoch sind Delta-8 und Delta-10 THC in Europa noch relativ uninteressant.
Wegen der komplexen Herstellung von HHC und weil es erst seit kurzem überhaupt hier auf dem Markt ist, ist die Rechtslage für die Meisten nicht exakt definiert. Daher gibt es in den meisten Ländern noch keine eindeutigen Regulationen. In Europa sind Cannabis-Produkte mit weniger als 0,3 % bzw. 0,2 % THC nach wie vor legal. Die Vorschriften sind aber natürlich von Land zu Land unterschiedlich.
Während den Meisten mittlerweile klar ist, dass die praktische Hydrierung von THC illegal ist, sieht das momentan bei der Herstellung von CBD zu HHC anders aus. Allgemein wird angenommen, dass das legal sei – eben weil der Ausgangsstoff CBD heißt und somit nicht-psychotrop ist. Einige Experten und Wissenschaftler sind da aus rein chemischer Perspektive allerdings anderer Meinung:
Die Synthese von CBD zu HHC kann eigentlich nicht direkt funktionieren. Da man kaum um die THC-Zwischenstufe herum kommt, ist hier keine Legalität garantiert!
Nun zu den aktuellen Fakten in unseren Gefilden
Der Besitz und Konsum von HHC-Produkten ist in Österreich und Deutschland mit Stand Sommer 2022 offiziell noch nicht verboten!
Laut dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist HHC (Stand 13. Juli 2022) als Reinsubstanz ist in Österreich nicht als Suchtgift klassifiziert.
Als Suchtgift definiert der Anhang I der österreichischen Suchtgiftverordnung (SV), jedoch neben den Blüten- und Fruchtständen der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen (Marihuana) und dem abgesonderten Harz (Haschisch) grundsätzlich auch Cannabisextrakt.
Was den Handel mit HHC-Produkten zum Zweck des Konsums (Schlucken, Vapen, Rauchen) in Österreich und Deutschland betrifft, enthalten wir uns persönlich noch ganz klar einer Aussage, da sich hier diverse von uns befragte Anwälte noch uneinig sind.
Unklar ist außerdem das zu erwartende Strafmaß, sollte es verboten werden. Das hängt davon ab, welche und wie viele Gesetze dabei verletzt werden. In Frage kommen hier: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Neue Psychotrope Substanzen Gesetz (NPSG), Arzneimittelgesetz (AMG) und bei Rauchwaren das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG).
Nachfolgend unsere direkte Kommunikation mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Ausgenommen von den suchtmittelrechtlichen Vorschriften (und somit kein Suchtgift) sind jedoch Produkte aus den Blüten- und Fruchtständen von „Nutzhanfsorten“, die im Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten (13. Juni 2002) oder in der österreichischen Sortenliste gemäß § 65 Saatgutgesetz 1997 angeführt sind.
Produkte aus diesen Hanfsorten sind allerdings nur dann vom Suchtmittelrecht ausgenommen, wenn ihr Gehalt an THC 0,3 % vor, während und nach dem Produktionsprozess nicht übersteigt und daraus Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge nicht leicht oder wirtschaftlich rentabel gewonnen werden kann.
Sollten die obengenannten Voraussetzungen der Ausnahmebestimmung nicht erfüllt sein, fallen die Produkte und Zubereitungen unter das Suchtmittelrecht. Für eine allfällige Teilnahme am legalen Suchtmittelverkehr ist eine Bewilligung gemäß § 2 SV (bzw. § 2 Psychotropenverordnung (PV), BGBL. II Nr. 375/1997, idgF) erforderlich. Bewilligungen gemäß § 2 SV bzw. PV dürfen nur Gewerbetreibenden mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften und zum Großhandel mit Arzneimitteln und Giften erteilt werden.
Beim Inverkehrbringen von Produkten, die nicht unter das Suchtmittelrecht fallen, sind jedenfalls die einschlägigen lebensmittelrechtlichen, arzneimittelrechtlichen oder sonstige dem Verbraucherschutz dienenden Bestimmungen (z.B. Tabak- und Nichtraucherschutzbestimmungen) zu beachten. Nähere Informationen dazu findet man unter www.verbrauchergesundheit.gv.at.
Fazit
Die Realität ist letztendlich, dass HHC in der grauen Mitte liegt, was die Legalität angeht. Verboten ist es damit nicht (Stand: Nov. 2022). Im Idealfall ist es eine „natürlich gewonnene“ Version von THC. Im Jahre 2020 konnte HHC durch das spanische Kollektiv „De las Heras“ z.B. direkt aus Cannabis-Samen isoliert werden.
Ziel der chemischen Umwandlung durch Hydrierung ist es (wie bereits oben erwähnt) alle Doppelbindungen eines Cannabinoids mit Wasserstoff zu sättigen. Das Resultat ist dann ein anderes Molekül, welches offiziell noch nicht unter das SMG fällt.
Vor Gericht ist es allerdings eine 50-50%- Geschichte. Daher können wir hier noch keine 100%-ige Garantie dazu abgeben.
Außerdem gibt es im Moment keine Studien-Daten über die Toxizität, Neurotoxizität oder Cancerogenität von HHC. Wir wissen also nicht, ob HHC Organe oder Nerven schädigt bzw. Krebs verursachen kann.
Ausnahmslos alle HHC-Produkte die bisher in unser Labor eingesandt wurden, enthielten außerdem unbekannte Nebenprodukte bzw. Katalysatorreste aus der Produktion (Stand Sommer 2022). Vor allem für diese unbekannten Nebenprodukte gilt erneut: Wir wissen noch nicht, ob diese Organe oder Nerven schädigen bzw. Krebs verursachen können.
Zur zukünftigen Klärung der Legalität von HHC wird der Richter meistens einen Laboranten zur Unterstützung heranziehen, den wir natürlich auch nach seiner Meinung gefragt haben. Trotzdem kann man die bisherigen Befunde nicht verallgemeinern. Bis es also erste, stichhaltige Verurteilungen oder Präsedenzfälle gibt, wird es noch dauern.
Zu klären ist vor allem noch, ob THC legal ist, wenn es von geschulten Laboranten hergestellt und dann verkauft wird und ob der THC-Wert nach der Herstellung unter dem erlaubten Wert von 0,3 liegt.
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