In diesem Beitrag geht es um die Legalität von CBD in Österreich. Vom Anbau, bis hin zum Verkauf und Konsum. Wir beleuchten die CBD-Gesetzeslage sowohl für Hersteller und Händler, als auch aus Konsumentensicht. Außerdem: CBD-Blüten als rechtliche Grauzone, Novel Food Verordnung und CBD beim Autofahren.

EU-zertifizierter CBD-Hanf in Österreich

Der Anbau von CBD-Hanf

Fangen wir gleich bei der Basis an – dem Anbau innerhalb Österreichs. Der Anbau von CBD-Hanf für Privatpersonen ist nur dann legal, wenn der Vorsatz der Suchtmittelgewinnung ausgeschlossen werden kann. Der Besitz von nicht-blühenden Cannabis-Pflanzen ist in jedem Fall erlaubt – und zwar unabhängig von der Sorte. Auch beim Anbau von EU-zertifizierten Nutzhanf-Sorten bewegt man sich im Rahmen der THC-Grenze von 0,3 Prozent wortwörtlich voll auf legalem Boden. Im EU-Sortenkatalog sind zudem alle THC-freien Sorten aufgelistet.

Sobald die Hanfpflanzen allerdings blühen und der THC-Gehalt in den Pflanzen 0,3% überschreitet ist der Anbau jedenfalls verboten! Für Hobby-GärtnerInnen ist das mit der 0,3-Prozent-Marke unserer Meinung nach ziemlich schwer zu kontrollieren, weshalb wir eher davon abraten eigenen CBD-Hanf anzubauen. Gerade bei der noch sehr komplizierten Gesetzeslage sollte man das lieber registrierten Landwirten überlassen.

Da in Deutschland aber der Anbau für Privatpersonen komplett untersagt ist (egal wie hoch THC- oder CBD-Gehalt sind), sind Händler aus Österreich gut beraten keine Hanfstecklinge nach Deutschland zu liefern.

CBD Rechtslage in Österreich

von | Sep 17, 2021 | Cannabis-Recht, CBD, Hanf Legalisierung | 0 Kommentare

CBD-Legalität aus Käufersicht

Das Gesetz aus Käufer- bzw. Konsumentensicht ist eigentlich ziemlich eindeutig: Weder das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG), noch das Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz führen CBD in seiner reinen Substanz als Suchtmittel auf. Da CBD somit nicht berauschend oder bewusstseinsverändernd wirkt, darf es laut österreichischem Gesetz legal gekauft, besessen und konsumiert werden. Der Verkauf von CBD-Produkten wie CBD-Blüten, CBD-Harze -und Öle ist an Personen ab 18 Jahren erlaubt.

CBD-Legalität Konsumenten

Anbau, Besitz, Weitergabe und Handel (Im- sowie Export) von Cannabis allerdings, sind durch das SMG strikt verboten!

Das Problem liegt hauptsächlich darin, dass auch Cannabiskraut, welches fast hauptsächlich CBD enthält trotzdem THC aufweisen kann. Laut Mag. Zaid Rauf (Strafverteidiger aus Wien) wird deswegen zwischen Cannabispflanzen mit hohem THC-Gehalt und THC-armen Sorten unterschieden (ähnlich wie in Deutschland). Cannabis mit einem THC-Gehalt ab 0,3 Prozent THC (rauschfähiger Hanf) fällt definitiv unter das Suchtmittelgesetz und ist verboten. Für CBD in Reinsubstanz und für Produkte aus EU-zertifiziertem Nutzhanf, die einen THC (Delta9 – THC und THCA) Gehalt von weniger als 0,3% aufweisen ist KEINE extra Bewilligung notwendig.

Kurz gesagt: Anders als in Deutschland darf man als Endverbraucher in Österreich fast alle CBD-Produkte kaufen, besitzen und konsumieren sofern der THC-Gehalt das zulässige Limit von 0,3 % nicht übersteigt und kein bewusster Besitz von Produkten vorliegt, die über 0,3% THC enthalten. Außerdem ist es Voraussetzung, dass kein Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration daraus gewonnen werden kann, welche wirtschaftlich rentabel ist.

CBD-Blüten: Eine Grauzone

Haufen von CBD-Blüten

Da keine Methoden bekannt sind, mit denen eine nennenswerte Extraktion von THC aus CBD-Produkten rentabel oder leicht möglich ist, sind sowohl  CBD-Gras, als auch CBD-Blüten in Österreich legal. ABER: Sie dürfen laut dem Gesundheitsministerium nicht als Rauchwaren angeboten und beworben werden, weil der THC-Gehalt beim Verbrennen die 0,3%-Grenze schnell übersteigen kann.

CBD-Blüten in Form von CBD-Tee oder Kaffee sind in Österreich aber eindeutig legal und frei verkäuflich, da es sich hier eindeutig um gewöhnliche Lebensmittel handelt und sie so nicht unter die Novel Food Verordnung fallen. Eine leichte Herstellung von Suchtmitteln kann zudem ausgeschlossen werden, da es sich in solchen Fällen nicht um bloße Extrakte handelt.

Im Falle des Falles kann von der Polizei aber eine Überprüfung auf THC angeordnet werden. Gerade bei reinem Gras und Blüten ist es gut möglich, dass die Polizei auf eine Labor-Untersuchung besteht, solltet ihr damit aufgehalten werden. Sieht halt illegaler aus als ein 10 ml Fläschchen Öl sozusagen. Ein weiteres Problem ist, dass weder Laien noch die Polizei selbst im Normalfall CBD-Blüten optisch und geruchstechnisch von Blüten mit THC-Gehalt unterscheiden können. Wir empfehlen also immer eine Rechnung eures CBDs parat zu haben. Auch wenn ein Kaufbeleg nicht als gesetzlicher Nachweis für die Legalität gilt, seid ihr so schonmal glaubwürdiger und kommt vielleicht um das ganze, mühsame Prozedere herum.

CBD im Straßenverkehr

Autofahren ist nach vorschriftsgemäßem CBD-Konsum in Österreich grundsätzlich kein Problem. Bei Drogentests im Rahmen der Verkehrskontrolle wird sowieso nicht CBD angezeigt, sondern das illegale THC. Bei einem Test ist eigentlich wieder nur der gesetzliche Grenzwert von 0,3% Prozent wichtig und dass die getestete Menge in jedem Fall unter dieser Strafrichtlinie liegt. Da fast alle CBD-Produkte kleinste Mengen an THC enthalten, sollte man sich aber bewusst sein, dass dies bei einer Kontrolle durchaus zu einem Problem werden kann, sollte man CBD (und damit auch THC) in größeren Mengen zugeführt haben.

Das Ganze hängt natürlich auch von der Art des konsumierten Produkts ab und inwiefern dies ’sachgemäß‘ konsumiert wurde. In Österreich ist es leider so, dass schon kleine Mengen an THC im Blut strikt untersagt sind, auch wenn man davon nicht berauscht wird. Am besten führt man zur Sicherheit immer die Produktverpackung und eine Rechnung mit, sodass man den legalen Erwerb und sonstige Produktinfos nachweisen kann. Hier gilt wieder: Auch wenn dies rechtlich keinen Schutz vor Bestrafung darstellt, ist man aber auf der sicheren Seite solange die THC-Menge nicht ‚verdächtig‘ ausfällt.

CBD vom Arzt

Anders als z.B. in Deutschland ist CBD in Österreich noch nicht als offizielles Arzneimittel oder „Funktionsarzneimittel“ zugelassen. Trotzdem kann man sich in Österreich CBD-Öle oder CBD-Kapseln von Ärzten, die sich bereits mit dem Cannabinoid auseinandergesetzt haben per Rezept verschreiben lassen. Entsprechende CBD-Präparate werden allerdings nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt – z.B. bei bestimmten Formen der Epilepsie. Denn da ist CBD auf europäischer Ebene bereits als Medikament anerkannt worden und somit automatisch auch in Österreich.

Rechtslage für CBD Hersteller und Händler

Verschiedene CBD Produkte

Die rechtliche Situation in Österreich ist vor allem für CBD-Produzenten, als auch CBD-Händler äußerst kompliziert bis ärgerlich: CBD-Produkte dürfen allgemein weder als Arznei oder Medizinprodukt, Kosmetika, noch als Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkauft bzw. beworben werden. Alles andere würde angeblich einen ‚falschen Anschein einer gesundheitsfördernden Wirkung‘ erwecken. Auch Trafiken mussten vor kurzem ihre CBD-Liquids für E-Vaporizer wieder aus dem Sortiment nehmen, weil allein das Wort „CBD“ auf der Verpackung dies vermittelt hätte.

Rechtlicher Hintergrund für das Ganze soll u.a. die bereits erwähnte Novel Food Verordnung der EU sein. Darauf stützt sich nämlich der Erlass des Gesundheitsministeriums von 2018, wonach der Verkauf von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Kosmetika mit CBD-haltigen Extrakten offiziell verboten ist. Die Novel Food Verordnung besagt, dass alle Lebensmittel oder Zusatzstoffe, die nicht vor dem 15. Juli 1997 in der Europäischen Gemeinschaft in einem nennenswertem Umfang konsumiert wurden als neuartig zu bezeichnen sind.

Da für Cannabidiol (CBD) angeblich noch kein nennenswerter Verzehr bis zum oben genannten Datum belegt wurde und es noch keine ausreichenden Erfahrungswerte für den Wirkstoff gibt, wurde CBD daher im Novel Food-Katalog der Europäischen Kommission als neuartig bewertet und bedarf somit einer Zulassung als Nahrungsmittel, welche bisher nicht vorliegt. Der CBD-Erlass von 2018 ist also nach wie vor gültig.

Da CBD-Produkte mit einem THC Wert unter 0,3 % also legal verkauft, aber nicht als Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden dürfen, ist die gezogene Konsequenz seitens der Produzenten und Händler nur logisch und nachvollziehbar: Ein weiteres Schlupfloch im Recht.

Viele Hersteller und Händler in Österreich haben ihre Verpackungen adaptiert und bezeichnen ihre CBD-Produkte, wie Öle, Blüten und Tees nun einfach als sog. ‚Aromaprodukte‘. Hanfprodukte ohne wesentliche Mengen an CBD (z.B. Hanfsamen, Hanfproteine oder Hanfsamen-Mehl) fallen übrigens nicht unter die Novel Food Verordnung. Diese zählen sehr wohl zu den gewöhnlichen Lebensmitteln und können ganz normal im Supermarkt gekauft werden. Weshalb? CBD kommt, wie andere Cannabinoide vor allem in den Blütenständen, Blättern und Stängeln der Hanfpflanze vor – in den Hanfsamen selbst aber nur ganz unwesentlich.

Hanfsamen, Hanföl und Hanfsamenmehl

Viele mögen jetzt schimpfen und die Anpassung von Verpackungen bzw. Etiketten als Umgehung der österreichischen Rechtsordnung bezeichnen. Wir sind da ganz klar anderer Meinung und damit sind wir nicht alleine. Eigentlich muss man hier eher seitens des Gesetzgebers von einer RechtsUNordnung sprechen! Denn über so manchen Hintergrund wissen relativ Wenige Bescheid. Es gibt Quellen, die belegen, dass Cannabis (und damit auch CBD) sehr wohl schon VOR dem 15. Juli 1997  in nennenswerter Menge konsumiert wurde und somit KEIN NEUARTIGES Lebensmittel darstellt. Mehr dazu können die ganz Neugierigen unter euch gerne in diesem aufschlussreichen und detaillierten Artikel des Welser Rechtsanwalts Dr. Kirschner nachlesen!

Fazit

CBD im Labor für klinische Studien

Für uns steht fest: Auch wenn viele mit dem Argument von noch fehlenden oder unzureichenden medizinischen Studien aufwarten, die eine gesundheitsfördernde Wirkung von CBD belegen (die mittlerweile aber durchaus existieren und woran unablässig weitergearbeitet wird), kann man dasselbe von der Gegenseite behaupten. Es gibt genauso wenig bis gar keine Studien, die das Gegenteil oder irgendwelche Formen der Gesundheitsschädigung durch CBD belegen…

Wir persönlich und viele unserer Kunden haben bereits sehr positive Erfahrungen mit CBD-Produkten gemacht. Wir wünschen uns für die Zukunft eine eindeutigere Gesetzesgebung und mehr Aufklärungskampagnen, was CBD betrifft. Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Gesellschaft wieder hinter die Geldgier von Pharma- und Alkoholindustrie, etc. gestellt wird.

Falls euch der Artikel gefallen und weitergeholfen hat und ihr an weiteren CBD News und Produktinfos interessiert seid, dann folgt uns gerne auf Instagram oder meldet euch persönlich bei uns. Wir von der Hanfoase beraten euch jederzeit gerne! cool

Zu guter Letzt sei noch gesagt: Wir haben die rechtlichen Informationen zum Cannabinoid CBD nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach ausführlicher Recherche für euch zusammengestellt und werden uns bemühen diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Da wir aber natürlich keine studierten Juristen sind und sich die Gesetzeslage laufend ändert, können wir aber keine Gewähr (dauerhafte) auf Vollständigkeit und Richtigkeit garantieren (September 2021).