Wichtige Informationen für Käufer von Hanfzierpflanzen

In Österreich ist es verboten, Hanfpflanzen mit THC-Gehalt (Cannabis) zum Zweck der Suchtgiftgewinnung zu kultivieren, bzw. Anzubauen! § 27 SMG § 28 SMG


Unter Suchtgiftgewinnung versteht man lt. Gesetz bereits das Trennen der Blütenstände von der Pflanze.


Da bei der Hanfpflanze der Blütebeginn – und folglich die Blütenbildung – von der Länge der Tageslichdauer abhängt, ist es notwendig, die Pflanzen ab einer gewissen Jahreszeit (in der Regel im Spätsommer/Herbst) künstlich zu beleuchten, um ein Einsetzen der Blüte zu verhindern. Es wird unsererseits deswegen empfohlen, die Hanfzierpflanzen mindestens 18 Stunden pro Tag zu beleuchten, um die Ausbildung von Blütenständen zu vermeiden.


Gegebene Informationen über Inhaltsstoffe und Gebrauch, der von uns angebotenen Hanfzierpflanzen, haben lediglich informativen Charakter über aktuelle und historische Nutzung. Alle Pflanzen sind ausschliesslich zu Zier- und Dekorationszwecken zu gebrauchen. Der Verkäufer (Alsch Netnapa GmbH) distanziert sich von jeglicher zweckfremder Nutzung – insbesondere Konsum und Weiterverarbeitung jeglicher Art – und übernimmt hierfür keine Haftung.


Mit Abschluß eines Vertrages, über den Kauf von Hanfzierpflanzen, bestätigt der Käufer, dass er schriftlich und/oder mündlich über die rechtliche Situation in Österreich aufgeklärt wurde. Weiters verpflichtet sich der Käufer mit Vertragsabschluss, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die ein Ausbilden von Blütenständen an der Pflanze verhindern.


Falls es für den Verkäufer erkennbar sein sollte, dass die Pflanzen zum Ziel der Suchtgiftgewinnung, bzw. der Suchtgiftproduktion dienen sollen, wird unsererseits kein Kaufvertrag abgeschlossen, bzw. ein eventuell bereits abgeschlossener Vertrag wieder stillschweigend aufgelöst.


Wir verkaufen Hanfzierpflanzen ausschliesslich an Volljährige.


Vorbestellte Hanfzierpflanzen müssen am vereinbarten Tag abgeholt werden, sonst verfällt die Reservierung und eventuell getätigte Anzahlungen.


Das Team der Hanfoase bittet um Kenntnisnahme und Einhaltung obiger Erläuterungen! Für weitere Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.


Wir wünschen viel Freude an euren Pflanzen!


HANFOASE

Wien im März 2013